§ 43 Abgabenordnung - Steuerschuldner, Steuervergütungsgläubiger
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Die Steuergesetze bestimmen, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist. Sie bestimmen auch, ob ein Dritter die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten hat.
Stand: 08.10.2023