§ 185 AO

§ 185 Abgabenordnung - Geltung der allgemeinen Vorschriften


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3. Unterabschnitt Zerlegung und Zuteilung

   

§ 185 AO - Geltung der allgemeinen Vorschriften

Auf die in den Steuergesetzen vorgesehene Zerlegung von Steuermessbeträgen sind die für die Steuermessbeträge geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist.


Stand: 08.10.2023





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