§ 185 AO

§ 185 Abgabenordnung - Geltung der allgemeinen Vorschriften


Sie sind hier.





 ◄     AO     ► 

3. Unterabschnitt Zerlegung und Zuteilung

   

§ 185 AO - Geltung der allgemeinen Vorschriften

Auf die in den Steuergesetzen vorgesehene Zerlegung von Steuermessbeträgen sind die für die Steuermessbeträge geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist.


Stand: 08.10.2023





Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

185-AO-Haftungsausschluss