§ 383 AO

§ 383 Abgabenordnung - Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen


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§ 383 AO - Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen

(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 46 Abs. 4 Satz 1 Erstattungs- oder Vergütungsansprüche erwirbt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.




Stand: 08.10.2023





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