§ 38 Abgabenordnung - Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
Sie sind hier.
Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
Stand: 08.10.2023