§ 38 AO

§ 38 Abgabenordnung - Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis


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§ 38 AO - Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.


Stand: 08.10.2023





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