§ 279a Sozialgesetzbuch 6 - Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet
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Beitragspflichtige Einnahmen bei im Beitrittsgebiet mitarbeitenden Ehegatten sind die Einnahmen aus der Tätigkeit.
Stand: 17.07.2023