§ 279a SGB 6

§ 279a Sozialgesetzbuch 6 - Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet


 ◄     SGB 6     ► 


   

§ 279a SGB 6 - Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet

Beitragspflichtige Einnahmen bei im Beitrittsgebiet mitarbeitenden Ehegatten sind die Einnahmen aus der Tätigkeit.


Stand: 17.07.2023





Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

279a-SGB 6-Haftung