§ 65 SGB 6

§ 65 Sozialgesetzbuch 6 - Anpassung der Renten


Sie sind hier.





 ◄     SGB 6     ► 

   

§ 65 SGB 6 - Anpassung der Renten

Zum 1. Juli eines jeden Jahres werden die Renten angepasst, indem der bisherige aktuelle Rentenwert durch den neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird.


Stand: 17.07.2023





Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

65-SGB 6-Haftungsausschluss