§ 62 SGB 6

§ 62 Sozialgesetzbuch 6 - Schadenersatz bei rentenrechtlichen Zeiten


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§ 62 SGB 6 - Schadenersatz bei rentenrechtlichen Zeiten

Durch die Berücksichtigung rentenrechtlicher Zeiten wird ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen oder gemindert.


Stand: 17.07.2023





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