§ 307g Sozialgesetzbuch 6 - Prüfung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
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Ein Anspruch auf Prüfung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung besteht nicht vor Ablauf des 31. Dezember 2022. Die Träger der Rentenversicherung sollen vorrangig die Ansprüche älterer Berechtigter prüfen.
Stand: 17.07.2023