Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie
- 1.
- das 67. Lebensjahr vollendet und
- 2.
- die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt
haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich.
Stand: 17.07.2023
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