Sozialgesetzbuch 6 Anlage 9 SGB 6

§ Sozialgesetzbuch 6


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Anlage 9 SGB 6

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 883 - 885

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Folgende im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet ausgeübte Arbeiten vor dem 1. Januar 1969 sind
I. Hauerarbeiten:
1. Bezeichnung des Versicherten und erforderliche Beschäftigungsmerkmale
  Übliche Bezeichnung: Erforderliche Merkmale der Beschäftigung
Abdämmer Bohr- und Schießarbeiten im Steinkohlenbergbau Saar
Abteilungssteiger Nummer 8
Anlernhauer  
Anschläger unter Tage Auffahren beladener Förderwagen ohne mechanische Hilfe in knappschaftlichen Betrieben der Industrie der Steine und Erden und Nummer 1
Aufsichtshauer Nummern 1, 3 und 4
Ausbildungshauer überwiegender Einsatz unter Tage
Ausbildungssteiger überwiegende Beschäftigung unter Tage in der Berufsausbildung
Bandmeister im Streb- oder Streckenvortrieb
Bandverleger Nummern 1 und 3
Bediener von Gewinnungs-, Streckenvortriebs- oder Lademaschinen Nummern 1, 3 und 4; 1 und 3
Berauber im Kali- oder Steinsalzbergbau und Nummer 4
Betriebsführer unter Tage Nummer 8
Blaser Nummern 1 und 3
Blindschachtreparaturhauer ständige Reparaturarbeiten in Blind- oder Schrägschächten und Nummern 2 und 4
Bohrer Nummern 1, 3 und 4 oder 1 und 3
Bohrmeister Nummer 5 (einschließlich Streckenvortrieb) oder 6 oder 7
Drittelführer Nummern 1, 3 und 4
Elektrohauer Nummern 1, 5 oder 6 oder beim Streckenvortrieb
Elektrosteiger Nummer 8
Fahrer von Gewinnungs-, Streckenvortriebs- oder Lademaschinen Nummern 1, 3 und 4; 1 und 3
Fahrhauer Nummern 1, 3 und 4; 8
Fahrsteiger Nummer 8
Firstankernagler im Erz-, Kali- oder Steinsalzbergbau
Firstankerrauber im Erz-, Kali- oder Steinsalzbergbau
Gedingeschlepper Nummern 1 und 3
Grubensteiger Nummer 8
Hauer Nummern 1, 3 und 4
Kastler Raub- oder Umsetzarbeiten in unter starkem Druck stehenden abzuwerfenden Strecken in Abbauen oder in Blindschächten und Nummer 2
Knappe Nummern 1 und 3
Kohlenstoßtränker Nummern 1, 3 und 4
Lehrhauer Nummern 1 und 3
Maschinenhauer Nummern 1, 5 oder 6 oder beim Streckenvortrieb
Maschinensteiger Nummer 8
Maurer in knappschaftlichen Betrieben der Industrie der Steine und Erden und Nummer 1
Meister im Elektro- oder Maschinenbetrieb im Steinkohlenbergbau Saar, Nummer 5 oder 6 oder beim Streckenvortrieb
Meisterhauer überwiegender Einsatz unter Tage
Neubergmann Nummern 1 und 3
Oberhauer  
Obersteiger unter Tage Nummer 8
Partiemann  
Pfeilerrücker Nummern 1 und 3
Rauber Nummern 1, 3 und 4; 1 und 3; 2 und Raub- oder Umsetzarbeiten in unter starkem Druck stehenden abzuwerfenden Strecken, in Abbauen oder Blindschächten
Reviersteiger Nummer 8
Rohrleger Nummern 1 und 3
Rutschenverleger Nummern 1 und 3
Rolllochmaurer im Erzbergbau oder in knappschaftlichen Betrieben der Industrie der Steine und Erden und Nummer 1
Rutschenmeister  
Schachthauer ständige Reparaturarbeiten im Schacht und Nummer 4
Schachtsteiger Nummer 8
Schießmeister  
Schießsteiger überwiegende Beaufsichtigung der durchzuführenden Schießarbeiten
Schrapperfahrer im Kali- oder Steinsalzbergbau und Nummer 1
Stapelreparaturhauer ständige Reparaturarbeiten in Blind- oder Schrägschächten und Nummern 2 und 4
Stempelwart  
Stückenschießer im Kali- oder Steinsalzbergbau und Nummer 4
Umsetzer Nummern 1 und 3
Vermessungssteiger überwiegend unter Tage
Versetzer Nummern 1 und 3
Wettermann im Pech- oder Steinkohlenbergbau
Wettersteiger im Pech- oder Steinkohlenbergbau
ohne Bezeichnung: ständige Reparaturarbeiten im Schacht;
  ständige Reparaturarbeiten in Blind- oder Schrägschächten und Nummer 2;
Zimmer-, Reparatur- oder sonstige Instandsetzungsarbeiten im Abbau, beim Streckenvortrieb oder in der Aus- und Vorrichtung und Nummer 2;
Aufwältigungs- und Gewältigungsarbeiten und Nummer 2;
Erweitern von Strecken und Nummer 2;
Nachreißarbeiten und Nummer 2

Es ist unschädlich, wenn der Versicherte unter einer anderen Bezeichnung als der üblichen beschäftigt war, sofern seine Beschäftigung den erforderlichen Merkmalen entspricht.
2.
Beschreibung der in Nummern bezeichneten Beschäftigungsmerkmale
1.
Beschäftigung im Gedinge oder zu besonders vereinbartem Lohn (fester Lohn, der infolge besonders gelagerter Verhältnisse an Stelle eines regelrechten Gedinges gezahlt wurde und im Rahmen des möglichen Gedingeverdienstes lag),
2.
Beschäftigung gegen einen Lohn, der mindestens dem höchsten tariflichen Schichtlohn entsprach,
3.
Beschäftigung im Abbau (bei der Gewinnung, beim Ausbau, bei Raubarbeiten, beim Umbau der Fördermittel oder beim Gewinnen und Einbringen des Versatzes; auch bei planmäßiger Versatzgewinnung in besonderen Bergemühlen unter Tage außerhalb des Abbaues) oder beim Streckenvortrieb oder auch in der Aus- und Vorrichtung,
4.
Beschäftigung als Besitzer eines Hauerscheins oder, soweit für die einzelne Bergbauart der Besitz eines Hauerscheins für die Ausübung von Hauerarbeiten nicht eingeführt war, als durch den Betrieb im Einvernehmen mit der Bergbehörde einem Hauer Gleichgestellter,
5.
Beschäftigung im Abbau,
6.
Beschäftigung in der Aus- und Vorrichtung,
7.
Beschäftigung bei der Entgasung,
8.
tägliche Beaufsichtigung von Personen, die Arbeiten unter den in Nummern 1 bis 7 genannten Bedingungen ausführten, und zwar während des überwiegenden Teils der Schicht.
II. Gleichgestellte Arbeiten:
Hauerarbeiten sind auch Zeiten, in denen ein Versicherter
1.
vor Ablegen seiner Hauerprüfung als Knappe unter Tage beschäftigt war, wenn er nach der Hauerprüfung eine der unter I. bezeichneten Beschäftigungen ausübte,
2.
der für den Einsatz unter Tage bestimmten Grubenwehr - nicht nur als Gerätewart - angehörte,
3.
Mitglied des Betriebsrates war, bisher eine der unter I. oder Nummer 1 genannten Beschäftigungen ausübte und wegen der Betriebsratstätigkeit hiervon freigestellt wurde,
4.
bis zu drei Monaten im Kalenderjahr eine sonstige Beschäftigung ausübte, wenn er aus betrieblichen Gründen aus einer unter I. oder Nummer 1 genannten Beschäftigung herausgenommen wurde.



Stand: 17.07.2023





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