§ 1 ZPO

§ 1 Zivilprozessordnung - Sachliche Zuständigkeit


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Buch 1 Allgemeine Vorschriften Titel 1 Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften

   

§ 1 ZPO - Sachliche Zuständigkeit

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.


Stand: 08.10.2023





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