§ 851d ZPO

§ 851d Zivilprozessordnung - Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen


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§ 851d ZPO - Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen

Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen sind wie Arbeitseinkommen pfändbar.


Stand: 08.10.2023





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