§ 1 Zivilprozessordnung - Sachliche Zuständigkeit
Buch 1 Allgemeine Vorschriften Titel 1 Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt. Stand: 08.10.2023
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