§ 1112 Zivilprozessordnung - Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel
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Titel 2 Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland
Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.
Stand: 08.10.2023