§ 1087 Zivilprozessordnung - Zuständigkeit
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Abschnitt 5 Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 Titel 1 Allgemeine Vorschriften
Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erlass und Überprüfung sowie die Vollstreckbarerklärung eines Europäischen Zahlungsbefehls nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig.
Stand: 08.10.2023