§ 849 ZPO

§ 849 Zivilprozessordnung - Keine Überweisung an Zahlungs statt


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§ 849 ZPO - Keine Überweisung an Zahlungs statt

Eine Überweisung der im § 846 bezeichneten Ansprüche an Zahlungs statt ist unzulässig.


Stand: 08.10.2023





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