§ 1093 Zivilprozessordnung - Vollstreckungsklausel
Sie sind hier.
Titel 4 Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl
Aus einem nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 erlassenen und für vollstreckbar erklärten Europäischen Zahlungsbefehl findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.
Stand: 08.10.2023