Abschnitt 4 Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 Titel 1 Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel
Auf die Zwangsvollstreckung in eine Berechtigung, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, sind die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in Grundstücke entsprechend anzuwenden.