§ 735 ZPO

§ 735 Zivilprozessordnung - Zwangsvollstreckung gegen nicht rechtsfähigen Verein


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§ 735 ZPO - Zwangsvollstreckung gegen nicht rechtsfähigen Verein

Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines nicht rechtsfähigen Vereins genügt ein gegen den Verein ergangenes Urteil.


Stand: 08.10.2023





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