§ 417 Zivilprozessordnung - Beweiskraft öffentlicher Urkunden über amtliche Anordnung, Verfügung oder Entscheidung
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Die von einer Behörde ausgestellten, eine amtliche Anordnung, Verfügung oder Entscheidung enthaltenden öffentlichen Urkunden begründen vollen Beweis ihres Inhalts.
Stand: 08.10.2023