§ 1112 ZPO

§ 1112 Zivilprozessordnung - Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel


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Titel 2 Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland

   

§ 1112 ZPO - Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel

Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.


Stand: 08.10.2023





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