§ 1 BGB

§ 1 Bürgerliches Gesetzbuch - Beginn der Rechtsfähigkeit


Sie sind hier.





    BGB     ► 

Buch 1 Allgemeiner Teil Titel 1 Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer

   

§ 1 BGB - Beginn der Rechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.


Stand: 14.03.2023





Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

1-BGB-Haftungsausschluss