§ 2141 BGB

§ 2141 Bürgerliches Gesetzbuch - Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben


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§ 2141 BGB - Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben

Ist bei dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge die Geburt eines Nacherben zu erwarten, so findet auf den Unterhaltsanspruch der Mutter die Vorschrift des § 1963 entsprechende Anwendung.


Stand: 14.03.2023





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