§ 2141 Bürgerliches Gesetzbuch - Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben
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Ist bei dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge die Geburt eines Nacherben zu erwarten, so findet auf den Unterhaltsanspruch der Mutter die Vorschrift des § 1963 entsprechende Anwendung.
Stand: 14.03.2023