§ 1062 BGB

§ 1062 Bürgerliches Gesetzbuch - Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör


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§ 1062 BGB - Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör

Wird der Nießbrauch an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft aufgehoben, so erstreckt sich die Aufhebung im Zweifel auf den Nießbrauch an dem Zubehör.


Stand: 14.03.2023





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