§ 555 BGB

§ 555 Bürgerliches Gesetzbuch - Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe


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§ 555 BGB - Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe

Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam.


Stand: 14.03.2023





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