§ 570 BGB

§ 570 Bürgerliches Gesetzbuch - Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts


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§ 570 BGB - Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts

Dem Mieter steht kein Zurückbehaltungsrecht gegen den Rückgabeanspruch des Vermieters zu.


Stand: 14.03.2023





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