§ 13 BGB

§ 13 Bürgerliches Gesetzbuch - Verbraucher


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§ 13 BGB - Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.


Stand: 14.03.2023





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