§ 2265 BGB

§ 2265 Bürgerliches Gesetzbuch - Errichtung durch Ehegatten


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Titel 8 Gemeinschaftliches Testament

   

§ 2265 BGB - Errichtung durch Ehegatten

Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden.


Stand: 14.03.2023





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