§ 1982 BGB

§ 1982 Bürgerliches Gesetzbuch - Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse


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§ 1982 BGB - Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse

Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.


Stand: 14.03.2023





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