§ 1631c BGB

§ 1631c Bürgerliches Gesetzbuch - Verbot der Sterilisation


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§ 1631c BGB - Verbot der Sterilisation

Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. § 1809 findet keine Anwendung.


Stand: 14.03.2023





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