§ 485 BGB

§ 485 Bürgerliches Gesetzbuch - Widerrufsrecht


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§ 485 BGB - Widerrufsrecht

Dem Verbraucher steht bei einem Teilzeit-Wohnrechtevertrag, einem Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, einem Vermittlungsvertrag oder einem Tauschsystemvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.


Stand: 14.03.2023





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