§ 87b Bürgerliches Gesetzbuch - Auflösung der Stiftung bei Insolvenz
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Die Stiftung wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst.
Stand: 14.03.2023