§ 2251 Bürgerliches Gesetzbuch - Nottestament auf See
Sie sind hier.
Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten.
Stand: 14.03.2023