§ 2251 BGB

§ 2251 Bürgerliches Gesetzbuch - Nottestament auf See


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§ 2251 BGB - Nottestament auf See

Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten.


Stand: 14.03.2023





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