§ 192 BGB

§ 192 Bürgerliches Gesetzbuch - Anfang, Mitte, Ende des Monats


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§ 192 BGB - Anfang, Mitte, Ende des Monats

Unter Anfang des Monats wird der erste, unter Mitte des Monats der 15., unter Ende des Monats der letzte Tag des Monats verstanden.


Stand: 14.03.2023





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