§ 943 BGB

§ 943 Bürgerliches Gesetzbuch - Ersitzung bei Rechtsnachfolge


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§ 943 BGB - Ersitzung bei Rechtsnachfolge

Gelangt die Sache durch Rechtsnachfolge in den Eigenbesitz eines Dritten, so kommt die während des Besitzes des Rechtsvorgängers verstrichene Ersitzungszeit dem Dritten zugute.


Stand: 14.03.2023





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