§ 943 Bürgerliches Gesetzbuch - Ersitzung bei Rechtsnachfolge
Sie sind hier.
Gelangt die Sache durch Rechtsnachfolge in den Eigenbesitz eines Dritten, so kommt die während des Besitzes des Rechtsvorgängers verstrichene Ersitzungszeit dem Dritten zugute.
Stand: 14.03.2023