§ 2017 BGB

§ 2017 Bürgerliches Gesetzbuch - Fristbeginn bei Nachlasspflegschaft


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§ 2017 BGB - Fristbeginn bei Nachlasspflegschaft

Wird vor der Annahme der Erbschaft zur Verwaltung des Nachlasses ein Nachlasspfleger bestellt, so beginnen die in § 2014 und in § 2015 Abs. 1 bestimmten Fristen mit der Bestellung.


Stand: 14.03.2023





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