§ 2021 BGB

§ 2021 Bürgerliches Gesetzbuch - Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen


 ◄     BGB     ► 


   

§ 2021 BGB - Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen

Soweit der Erbschaftsbesitzer zur Herausgabe außerstande ist, bestimmt sich seine Verpflichtung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.


Stand: 14.03.2023





Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

2021-BGB-Haftung