§ 877 BGB

§ 877 Bürgerliches Gesetzbuch - Rechtsänderungen


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§ 877 BGB - Rechtsänderungen

Die Vorschriften der §§ 873, 874, 876 finden auch auf Änderungen des Inhalts eines Rechts an einem Grundstück Anwendung.


Stand: 14.03.2023





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